Jahresabschlussunterlagen
Kompetente Unterstützung für Ihr Unternehmen
Diese nicht einfach miteinander zu verbindenden Vorgaben gehören zu unseren jahrelangen Leistungsschwerpunkten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und dazugehörigen Bilanzberichten:
in den Rechtsformen
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften
- Einzelunternehmen
- Stiftungen
- Vereine
- Juristische Personen/Körperschaften des öffentlichen Rechts (JPdöR)
und in folgender Darstellungsform:
- Bilanz mit Anhang für Kapitalgesellschaften, Stiftungen, Vereine oder KdöR
- Bilanz für Gewerbetreibende oder Freiberufler,
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Gewerbetreibende und Freiberufler,
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensübersicht für Stiftungen, Vereine und KdöR.Eröffnungsbilanzen,
- Sonder- und Ergänzungsbilanzen (z.B. Gründungsbilanzen, Umwandlungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen),
- Erstellung von Konzernabschlüssen
Der Jahresabschluss informiert:
- über Vermögen und Kapitalaufbau eines Unternehmens
- stellt die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärung dar
- ist Nachweis der erfassten finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte aus der Buchführung
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Nach Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses übernehmen wir für Sie die Offenlegung oder Hinterlegung Ihres Jahresabschlusses unter Berücksichtigung.
- gesetzliche Mindestanforderungen und mit
- Überwachung und Einhaltung der Einreichungsfristen
Besonderer Wert wird von uns auf die Wirksamkeit Ihres Zahlenwerkes gegenüber Ihren Kreditinstituten gelegt, da diese eigene Bewertungskriterien haben und entscheidend für die Höhe der Kreditvergabe, den Konditionen und Sicherheiten sind. Grundsätzlich verfolgen wir eine Gestaltung, die Ihre Steuerbelastungen tragbar und im Rahmen halten.